Gesundheitsrisiken durch Designerdrogen: Weitere psychoaktive Substanzen verboten

Betäubungsmittelverzeichnis um 10 Einzelsubstanzen und eine Substanzgruppe ergänzt

Medienmitteilung

Bern, 09.10.2023

Wer Designerdrogen nimmt, kennt deren Gesundheitsrisiken nicht. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) verbietet ab 9. Oktober 2023 weitere 10 Einzelsubstanzen und eine Substanzgruppe, um den Missbrauch neuer synthetischer Stoffe als Betäubungsmittel zu bekämpfen. Mit der Anpassung der entsprechenden Verordnung werden diese psychoaktiven Substanzen den Betäubungsmitteln gleichgestellt: Herstellung, Handel und Anwendung sind illegal und unterliegen der Strafandrohung des Betäubungsmittelgesetzes.

Neue psychoaktive Substanzen sind betäubungsmittelähnlich wirkende, synthetische Stoffe. Sie werden als Rauschmittel vermarktet und auch als Designerdrogen bezeichnet. Der Konsum solcher Designerdrogen ist ein Gesundheitsrisiko: Es ist nicht bekannt, wie sie zusammen mit anderen Substanzen wirken, ob und wie stark sie abhängig machen und wie giftig sie sind, wenn sie wiederholt eingenommen werden. Wegen der ähnlichen Struktur zu Substanzen, die bereits unter Kontrolle stehen, ist von einer betäubungsmittelähnlichen Wirkung mit beträchtlichem Abhängigkeits- und Missbrauchspotential auszugehen.

Mit der Aufnahme in die Verzeichnisse der kontrollierten Substanzen wird die Verbreitung neuer Designerdrogen auf dem Schwarzmarkt und damit der Konsum dieser potentiell gesundheitsgefährdenden Stoffe wirkungsvoll bekämpft. Die Aktualisierung der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung erfolgt auf Antrag des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic und ist international abgestimmt. Damit soll verhindert werden, dass die Schweiz zu einem Umschlagplatz für den Handel mit Designerdrogen wird. Seit Dezember 2011 sind 287 Einzelsubstanzen und 15 Gruppen (Derivate) in das das Verzeichnis e (Anhang 6) der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung aufgenommen worden.

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