Untersuchung gegen die Firma Cryo-Save

18.09.2019

Wichtige Ergänzung zur Mitteilung vom 13.09.2019

Swissmedic hat am 13.09.2019 eine Mitteilung zur Eröffnung eines Strafverfahrens gegen die Firma Cryo-Save AG durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlicht. Im Einleitungstext konnte der Eindruck entstehen, dass sich die Firma schuldig gemacht habe. Es ist einzig und allein Sache der Gerichte zu beurteilen, ob die Firma Cryo-Save AG und ihre Vertreter Schuld tragen.

Das Schweizerische Heilmittelinstitut bedauert die missverständliche Formulierung, die inzwischen korrigiert wurde, und distanziert sich von einer möglichen Vorverurteilung. Die Untersuchungen stehen am Anfang. Für die Firma Cryo-Save AG gilt die Unschuldsvermutung.

Ergänzende Informationen

In der Schweiz ist der Umgang mit Stammzellen aus dem Nabelschnurblut und Nabelschnurgewebe im Transplantationsgesetz und im Heilmittelgesetz geregelt. Für Nabelschnurblutbanken gelten spezifische Melde- und Bewilligungspflichten sowie Anforderungen hinsichtlich Qualität der Lagerung und Sicherheit der eingelagerten Stammzellen. Die Aufsicht liegt beim BAG und bei Swissmedic. Die Einlagerung von Nabelschnurblut bei einer Nabelschnurbank erfolgt demgegenüber auf privatrechtlicher Basis.

Letzte Änderung 18.09.2019

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