In Krisen- und Konfliktregionen kann die medizinische Versorgung rasch gefährdet sein. Juristische oder natürliche Personen benötigen nach geltendem Heilmittelrecht für die Sammlung und Ausfuhr von Medikamenten entsprechende Bewilligungen. Arzneimittellieferungen können am schnellsten über Firmen und Organisationen, die bereits über die notwendigen Bewilligungen verfügen, erfolgen. Privatpersonen sollten selber keine Medikamente sammeln, sondern die Bevölkerung über Spenden an etablierte Hilfsorganisationen unterstützen.
Medikamentenexporte in Konfliktregionen sollen über etablierte Hilfsorganisationen erfolgen
17.10.2024
In Bezug auf medizinische Hilfe für Krisengebiete erreichen Swissmedic regelmässig Fragen, wie Medikamente in betroffene Regionen exportiert werden können. Das Anliegen, Arzneimittel aus humanitären und solidarischen Gründen in Gebiete zu senden, wo sie dringend gebraucht werden, ist verständlich.
Arzneimittel müssen auch in der Krisenlage sicher, wirksam und qualitativ einwandfrei sein. Deshalb müssen sie zwingend aus kontrollierten Quellen stammen, korrekt gelagert und transportiert werden (Kühlkette, Sterilität etc.) und der Empfänger muss richtig damit umgehen können. Sammlung und Ausfuhr von Arzneimitteln bedingen deshalb entsprechende Bewilligungen, um die Sicherheit dieser Präparate zu gewährleisten. Dies gilt für Human- ebenso wie für Tierarzneimittel.
Wie schnell Swissmedic Betriebsbewilligungen erteilen kann, hängt massgeblich von den Unterlagen der Gesuchsteller ab. Es empfiehlt sich, für Arzneimittellieferungen in Krisengebiete mit Firmen Kontakt aufzunehmen, die bereits über entsprechende Bewilligungen verfügen. Inhaberinnen und Inhaber einer Ausfuhrbewilligung haben die nötige Erfahrung und können Arzneimittel vorschriftsgemäss überprüfen, lagern, transportieren und zustellen.
Empfehlung für Private: Unterstützung von Hilfsorganisationen sind sinnvoller als Naturalspenden
Der beste und schnellste Weg, um Menschen in Krisen- und Konfliktregionen dringend benötigte Arzneimittel zukommen zu lassen, ist eine Geldspende an etablierte Hilfswerke. Sie kennen die medizinischen Bedürfnisse vor Ort, können die geeigneten Medikamente bedarfsgerecht beschaffen und haben die entsprechenden Bewilligungen für die Ausfuhr. Frühere Erfahrungen aus Krisengebieten (Konflikte, Unwetter, Erdbeben etc.) zeigen die Vorteile einer professionellen und gut strukturierten Unterstützung vor Ort.
Hinweis für private Initiativen, Organisationen oder Firmen ohne Ausfuhrbewilligung
Gemäss Arzneimittel-Bewilligungsverordnung (AMBV) ist für die Ausfuhr von Arzneimitteln zum Schutz der Gesundheit von Patientinnen und Patienten eine Bewilligung erforderlich, denn unsachgemäss behandelte Medikamente können ein Gesundheitsrisiko sein. Gesuchsteller müssen nachweisen, dass Infrastruktur, Fachpersonal und Qualitätssicherung internationale Anforderungen der Good Manufacturing Practice (GMP) und Good Distribution Practice (GDP) erfüllen. Swissmedic empfiehlt, für Arzneimittellieferungen in betroffene Krisengebiete mit Firmen Kontakt aufzunehmen, die bereits über entsprechende Erfahrung und die notwendigen Bewilligungen verfügen.