Swissmedic hat am 24. Juli 2023 den Antrag von Blutspende SRK Schweiz zur Anpassung der Spendekriterien für «Männer, die Sex mit Männern haben» (MSM) genehmigt. Dem Antrag folgend gelten für alle Personen die gleichen Rückweisungsfristen nach neuen Sexualkontakten – unabhängig davon, ob hetero- oder homosexuell.
Swissmedic passt auf Antrag von Blutspende SRK Schweiz die Spendekriterien an
25.07.2023
Blutprodukte sind Arzneimittel und unterliegen damit dem Heilmittelgesetz. Als Herstellerin von Blutprodukten überprüft Blutspende SRK Schweiz regelmässig, ob die Tauglichkeitskriterien für die Blutspende dem aktuellen Stand von Technik und Wissenschaft entsprechen. Will sie die Richtlinien ändern, so muss sie Swissmedic ein entsprechendes Gesuch mit wissenschaftlichen Daten, welche die Begründung stützen, einreichen. Swissmedic prüft, ob die wissenschaftlichen Daten im Einklang mit den geltenden rechtlichen Grundanforderungen und den internationalen Empfehlungen sind. Ausserdem muss eine Erhöhung des Risikos für die Empfängerinnen und Empfänger der Blutspenden ausgeschlossen werden können.
Seit 2017 werden Männer, die Sex mit Männern haben (MSM) aufgrund des Risikoverhaltens nicht mehr pauschal von der Blutspende ausgeschlossen. Swissmedic genehmigte im Januar 2017 ein entsprechendes Gesuch von Blutspende SRK Schweiz. Seither galt, dass Spender nur zur Blutspende zugelassen werden, wenn seit dem letzten MSM-Kontakt eine 12-monatige Karenzzeit eingehalten wurde.
Dem Antrag von Blutspende SRK Schweiz folgend, gilt neu für alle Personen eine 4-monatige Rückweisung nach dem letzten neuen Sexualkontakt beziehungsweise eine Rückweisung für 12 Monate, falls Sexualkontakte in den letzten 4 Monaten mit mehr als zwei Partnerinnen oder Partnern stattgefunden haben. Diese Regelung gilt gleichermassen für homo- und heterosexuelle Kontakte. Sie basiert auf einer aktualisierten Risikobeurteilung von unterschiedlichem Sexualverhalten und berücksichtigt die epidemiologische Situation in der Schweiz sowie Daten aus Ländern, die ihre Spendekriterien bereits entsprechend angepasst haben.
Nach Angaben von Blutspende SRK Schweiz wird die Vorbereitung für die praktische Umsetzung nach dem Entscheid von Swissmedic noch 2-3 Monate in Anspruch nehmen.
Swissmedic richtet sich in der Beurteilung der Spendekriterien nach den Vorgaben des Heilmittelrechts sowie nach internationalen Bestimmungen. Konkret gelten bei der Beurteilung die im Anhang 5 der Arzneimittel-Bewilligungsverordnung genannten Empfehlungen des Europarates zu den Spendetauglichkeitskriterien, die regelmässig dem Stand von Wissenschaft und Technik angepasst werden.
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