Eine Aktualisierung der technischen Interpretation 17 «Responsible Person: requirements» ist auf der entsprechenden Web Seite veröffentlicht worden. Für die Inspektorate, an die sich alle technischen Interpretationen in erster Linie richten, gilt die technische Interpretation ab sofort, wie immer in solchen Fällen.
In der neuen Fassung wurden zahlreiche Präzisierungen vorgenommen. In den meisten Fällen garantiert die Einhaltung der vorherigen technischen Interpretation auch die Einhaltung der aktuellen Version. In den wenigen Situationen, in denen dies nicht der Fall ist, ist grundsätzlich eine sofortige Anpassung seitens der Bewilligungsinhaberinnen erforderlich.
Kapitel 5.5 verlangt für die Fachtechnisch verantwortliche Person (FvP) gute Kenntnisse der lokalen Landessprache. Bewilligungsinhaberinnen, deren schon genehmigte FvP diese Anforderungen nicht erfüllt, erhalten eine Frist von 12 Monaten ab Publikationsdatum der aktualisierten technischen Interpretation, um die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, indem sie entweder eine neue technische fachtechnisch verantwortliche Person mit den erforderlichen Sprachkenntnissen ernennen oder dafür sorgen, dass die fachtechnisch verantwortliche Person die erforderlichen Sprachkenntnisse innerhalb dieser Frist erwirbt.