Nein, damit sind die bisher lediglich in den jeweiligen Kantonen (insbesondere AR) registrierten Arzneimittel gemeint. Die Hausspezialitäten der Apotheken sind unter Art. 9 Abs. 2 Bst. c HMG geregelt.
A-002
Letzte Änderung 08.03.2019
Nein, damit sind die bisher lediglich in den jeweiligen Kantonen (insbesondere AR) registrierten Arzneimittel gemeint. Die Hausspezialitäten der Apotheken sind unter Art. 9 Abs. 2 Bst. c HMG geregelt.
Letzte Änderung 08.03.2019