Die Fristen für ein Zulassunbsverfahren unter Berücksichtigung von Art. 13 HMG richten sich nach der WL Fristen Zulassungsgesuche HMV4 für den entsprechenden Gesuchstyp. Die Verfahrendsauer wird verkürzt falls für das Gesuch nach Art. 13 HMG keine LoQ erstellt wird, sondern direkt der Vorbescheid ausgestellt werden kann.
A-008
Letzte Änderung 18.03.2019