Bei Sammelgesuchen muss nur die erste Seite für alle weiteren Arzneimittel ausgefüllt werden (vorausgesetzt Seiten 2-6 sind für alle Arzneimittel des Sammelgesuches gleich auszufüllen).
Müssen bei Sammelgesuchen die ersten 6 Seiten im Formular für jedes betroffene Arzneimittel ausgefüllt werden oder reicht Seite 1?
A-016
Letzte Änderung 08.03.2019