Wie den Q&As zum Umteilungsverfahren zu entnehmen ist, müssen spätestens 2 Jahre nach verfügter Umteilung sämtliche Packungselemente in neuer Aufmachung (neue Abgabekategorie) vorliegen und dürfen nur noch so in die Abgabkanäle ausgeliefert werden.
Was ist bei Präparaten, die eine längere Abverkaufszeit als die zwei Jahre bis zur Unsetzung der neuen Kategorie benötigen?
A-017
Letzte Änderung 19.03.2019