Ja. Die Arzneimittel, die heute bereits in der Abgabekategorie B eingeteilt sind dürfen aber im Gegensatz zu den ab Januar 2019 hochgestuften AM nur gegen ein ärztliches Rezept abgegeben werden
A-023
Letzte Änderung 19.03.2019
Ja. Die Arzneimittel, die heute bereits in der Abgabekategorie B eingeteilt sind dürfen aber im Gegensatz zu den ab Januar 2019 hochgestuften AM nur gegen ein ärztliches Rezept abgegeben werden
Letzte Änderung 19.03.2019