Beschwerdeverfahren laufen gemäss geltendem Verfahrensrecht (Bearbeitungszeiten des Gerichtes). Wenn die Umteilung in eine höhere Abgabekategorie dies erfordert, behält sich Swissmedic vor, dem Gericht zu beantragen, dass der Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen wird.
A-026
Letzte Änderung 19.03.2019