Zulassungsgesuche von Orphan Drugs sind wie bisher gebührenfrei (Art. 9a GebV), Änderungsgesuche, inkl. Zulassungserweiterungen des Orphan Arzneimittels sowie alle übrigen Gesuchstypen (Erneuerung, Verzicht etc.) unterliegen zukünftig den normalen Gebühren. Die Gebühr für Neuzulassungen von Biosimilars beträgt neu CHF 50‘000 (GebV 1.I 1.2). Die Gebühren für alle weiteren Gesuchstypen richten sich nach der GebV.
A-028
Letzte Änderung 18.03.2019