Auch Phytoarzneimittel können nach Art. 14 Abs. 1 Bst. a bis-quater HMG eingereicht werden. Die Anwendung der Verfahren ist nicht auf bestimmte Produkttypen eingeschränkt.
Gelten die Prozesse nach Art. 14 Abs. 1 Bst. a bis-quater HMG nur für Synthetika oder können z.B. auch Biologika, Phytoarzneimittel, Transplantatprodukte oder Impfstoffe nach in diesen Verfahren eingereicht werden?
A-032
Letzte Änderung 19.03.2019