Das Verfahren nach Art. 14 Abs. 1 Bst. abis-quater HMG ist für neue wie auch bekannte Wirkstoffe anwendbar. Auch Kombinationen von mehreren Wirkstoffen sind möglich.
Können sowohl bekannte als auch neue Wirkstoffe nach Art. 14 Abs. 1 Bst. a bis-quater HMG eingereicht werden?
A-36
Letzte Änderung 06.03.2019