Können sowohl bekannte als auch neue Wirkstoffe nach Art. 14 Abs. 1 Bst. a bis-quater HMG eingereicht werden?

Das Verfahren nach Art. 14 Abs. 1 Bst. abis-quater HMG ist für neue wie auch bekannte Wirkstoffe anwendbar.  Auch Kombinationen von mehreren Wirkstoffen sind möglich.

A-36

Letzte Änderung 06.03.2019

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