Nein, die Angaben in den Packmitteltexten sind nach wie vor in mindestens 2 Amtssprachen abzufassen (VAM, Art. 26 Abs. 1).
Es gibt AM ohne Arzneimittelinformation (Kat. D und E). Muss die Information auf dem AM (Etikette, Faltschachtel) zukünftig auch in italienisch vorhanden sein?
A-046
Letzte Änderung 18.03.2019