Soll eine Änderung im Fall eines Phytoarzneimittels beantragt werden, so ist die Änderung in die zutreffende Kategoie A bzw. B einzuteilen. Die Kategorie Y ist Änderungen des Reduzierten Dossiers Komplentärarzneimitteln vorbehalten.
Wenn ich eine Änderung zu einem Phytopharmaka einreichen möchte, teile ich die Änderungen ein (Kat. A, B, etc.) wie bei den Synthetika oder ist die Änderung immer nur Kat. Y?
A-059
Letzte Änderung 19.03.2019