Nein, an der heutigen Praxis ändert sich nichts.
Ausnahme DMF: Direkte Einreichung des AR durch Consortium-Partnerbehörden ist möglich. In diesen Situationen behält sich Swissmedic jedoch vor, für den direkt eingereichten AR für das DMF eine eigene wissenschaftliche Begutachtung, unter Beizug der Grunddokumentation, durchzuführen. Die entsprechenden Zusatzaufwände führen in der Regel zu einem Zeitzuschlag und entsprechend höheren Gebühren.
Akzeptiert Swissmedic künftig Assessment reports, die direkt von einer Behörde kommen und nicht via einreichende Firma?
A-062
Letzte Änderung 18.03.2019