Sind für den Vergleich des zur Zulassung beantragten AM und das beigezogene Referenzarzneimittel bei Anwendung von Art. 14 Abs. 1 Bst. a bis Bioverfügbarkeits- bzw. Bioäquivalenzsstudien notwendig?
Sind für den Vergleich des zur Zulassung beantragten AM und das beigezogene Referenzarzneimittel bei Anwendung von Art. 14 Abs. 1 Bst. a bis Bioverfügbarkeits- bzw. Bioäquivalenzsstudien notwendig?
Sind für den Vergleich des zur Zulassung beantragten AM und das beigezogene Referenzarzneimittel bei Anwendung von Art. 14 Abs. 1 Bst. a bis Bioverfügbarkeits- bzw. Bioäquivalenzsstudien notwendig?