Die Grossverteiler, welche Grosshandel mit Arzneimitteln betreiben, müssen eine Betriebsbewilligung von Swissmedic besitzen. Um eine solche Betriebsbewilligung zu erlangen muss die Firma ein entsprechendes Gesuch stellen. Im Rahmen der Gesuchsbearbeitung wird unter anderem die Firma inspiziert und die Einhaltung der GDP-Anforderungen überprüft.
A-067
Letzte Änderung 14.03.2019