Nein, wenn die erforderlichen Gesuche zur Umsetzung der neuen Gesetzeslage bei Einreichung des Gesuches um Erneuerung bei Swissmedic eingereicht sind, ist der Aufwand für die Erneuerung der Zulassung zukünftig nicht grösser.
A-090
Letzte Änderung 18.03.2019