Wir gehen davon aus, dass bereits umgesetzte und an uns fälschlicherweise als Typ IA gemeldete Änderungen, sofern die dem richtigen Typen (IB oder II) zugeordneten Änderungen von Swissmedic gutgeheissen werden können, nicht rückgängig gemacht werden müssen. Kommt es jedoch zu einer Abweisung der Änderung, so muss im Extremfall die bereits umgesetzte Änderung rückgängig gemacht werden.
Was passiert wenn eine IA nach 11 Monate eingereicht wird und Swissmedic mit der Änderung nicht einverstanden ist, bzw meint sei eine IB oder II Änderung?
A-092
Letzte Änderung 20.03.2019