Wir gehen davon aus, dass bereits umgesetzte und an uns fälschlicherweise als Typ IA gemeldete Änderungen, sofern die dem richtigen Typen (IB oder II) zugeordneten Änderungen von Swissmedic gutgeheissen werden können, nicht rückgängig gemacht werden müssen. Kommt es jedoch zu einer Abweisung der Änderung, so muss im Extremfall die bereits umgesetzte Änderung rückgängig gemacht werden.
Was passiert, wenn eine nachträglich gemeldete, bereits umgesetzte Typ IA variation, abgelehnt oder von Swissmedic zu IB hochgestuft wird? (Produkt ist u.U. bereits im Markt)?
A-093
Letzte Änderung 08.03.2019