Art. 13: Der Nachweis der Gleichwertigkeit zwischen der EU-Referenzproduckt und CH Referenzprodukt (zB Dissolution Test) muss weiterhin vorgelegt werden?
Art. 13: Der Nachweis der Gleichwertigkeit zwischen der EU-Referenzproduckt und CH Referenzprodukt (zB Dissolution Test) muss weiterhin vorgelegt werden?
Art. 13: Der Nachweis der Gleichwertigkeit zwischen der EU-Referenzproduckt und CH Referenzprodukt (zB Dissolution Test) muss weiterhin vorgelegt werden?
Ja; die diesbezüglichen Vorgaben ändern sich nicht.