Nein, jede bestehende Zulassung muss bei Ablauf der Zulassungsfrist noch einmal ein Gesuch um Erneuerung einreichen.
Zulassungsbescheinigungen werden ab 1.1.19 nicht mehr automatisch versandt, sondern können von Portalusern jederzeit aktuell heruntergeladen werden. Für Nicht-Portaluser ist eine Bestellung der Zulassungsbescheinigung gegen eine Gebühr möglich.
Wird eine bestehende Zulassung, die älter als 5 Jahre ist, automatisch in eine unbegrenzte Zulassung überführt? Werden neue Zulassungsurkunden versandt?
A-106
Letzte Änderung 14.03.2019