Ausschlagebend für die Vergabe des Unterlagenschutzes ist das Eingangsdatum des Gesuchs. Das heisst für im 2018 genehmigte Indikationen kann eine Verlängerung des Unterlagenschutz nach altem Recht (Verlängerung auf 5 Jahre) beantragt werden.
A-118
Letzte Änderung 20.03.2019