Nein, das Zulassungsdatum des Referenzarzneimittels ist nicht relevant. Hier sind allein das Ablaufdatum des Unterlagenschutz des Referenzarzenimittels und das Einreichedatums des Generikums (d.h. ab 01.01.2019) ausschlaggebend.
Gilt die Möglichkeit, ein Generikadossier 2 Jahre vor Ablauf einzureichen auch erst für neue Referenzprodukte, die erst nach dem 1.1.2019 eingereicht wurden?
A-119
Letzte Änderung 20.03.2019