Nein, die Angaben in den Packmitteltexten sind nach wie vor in mindestens 2 Amtssprachen abzufassen (VAM, Art. 26 Abs. 1).
Frage zu Text auf Packung noch nicht beantwortet! Präparate ohne PI: Angaben auf Packung in D E und I nötig?
A-123
Letzte Änderung 07.03.2019