Wie und ab wann kann eine Bestätigung für PKK beantragt werden? Bis wann kann ein solches Gesuch gestellt werden.

Ist ein im Ausland genehmigtes PPK vollständig erfüllt und wurden alle gewonnenen Informationen in geeigneter Form in die Schweizer Arzneimittelinformation aufgenommen, so kann ab dem 1. Januar 2019 ein Gesuche um Bestätigung nach Art. 9 Abs. 5 VAM gestellt werden.
Gesuch können bis auf weiteres gestellt werden, es ist keine Beschränkung vorgesehen.

A-126

Letzte Änderung 14.03.2019

Zum Seitenanfang