Kann Art. 13 HMG auch auf KPA und Arzneimittel nach Art. 14 HMG angewendet werden?

Ja, Art. 13 HMG kann auch für Phyotarzneimittel und Komplementärarzneimittel angewandt werden. Die Kombination von Art. 13 HMG mit Art. 14 Abs. 1 Bst. abis-quater HMG ist nicht möglich.

A-132

Letzte Änderung 18.03.2019

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