Müssen Auflagen wie GDP, etc. auch bei Liste E Arzneimitteln beachtet werden?

Ja. Diese Vorgaben bestehen bereits heute und es gibt dazu im Rahmen der Verordnungsrevision (HMV IV) keine Neuerungen. Swissmedic weist jedoch darauf hin, dass betreffend die Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln ergänzend kantonale Vorgaben zu beachten sind (kantonales Recht).

A-143

Letzte Änderung 19.03.2019

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