Ergeht während eines laufenden Zulassungsverfahrens in der Schweiz für das gleiche Arzneimittel eine Empfehlung der EMA an die Europäische Kommission oder ein Zulassungsentscheid in einem Land mit vergleichbarer Arzneimittelkontrolle, so kann auf Gesuch hin, auf die Anwendung von Art. 13 HMG umgeschwenkt werden. Bestehen aufgrund der bis zu diesem Zeitpunkt durch Swissmedic erfolgten Begutachtung wesentliche Bedenken an den Prüfungsergebnissen der ausländischen Behörde, so setzt die Swissmedic ihre wissenschaftliche Begutachtung fort.
Kann ein positiver Entscheid einer ausl. Behörde während eines laufenden Gesuchs "nachgereicht" werden und wir von einer beschl. Zulassung profitieren?
A-174
Letzte Änderung 19.03.2019