Prinzipiell wird kein Gesuch um Zulassung eines im Wesentlichen gleichen Arzneimittels (Art. 12 HMG) akzeptiert, bei welchem der Unterlagenschutz des CH-Referenzpräparates nicht abgelaufen ist. Zukünftig wird Swissmedic diesbezügliche Gesuche zwei Jahre vor Ablauf des Unterlagenschutzes akzeptieren. Die Zulassung kann jedoch erst nach Ablauf des Unterlagenschutzes des CH-Referenzpräparates erfolgen.
Kann der Assessment Report einer ausländischen Behörde verwertet werden, wenn sich dieser auf in der Schweiz noch geschützte Unterlagen stützt?
A-178
Letzte Änderung 19.03.2019