Mit "Erneuerung fällig" ist in der Regel das Ablaufdatum der Zulassung gemeint. Das Erneuerungsgesuch kann frühestens 1 Jahr und muss spätestens 6 Monate vor Ablauf der Zulassung eingereicht werden.
"Erneuerung fällig": Bezieht sich das auf den Zeitpunkt der Einreichung oder den Zeitpunkt zu dem die ZL abläuft?
A-198
Letzte Änderung 19.03.2019