"Erneuerung fällig": Bezieht sich das auf den Zeitpunkt der Einreichung oder den Zeitpunkt zu dem die ZL abläuft?

Mit "Erneuerung fällig" ist in der Regel das Ablaufdatum der Zulassung gemeint. Das Erneuerungsgesuch kann frühestens 1 Jahr und muss spätestens 6 Monate vor Ablauf der Zulassung eingereicht werden.

A-198

Letzte Änderung 19.03.2019

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