Bestehen aufgrund der bis zu diesem Zeitpunkt durch Swissmedic erfolgten Begutachtung keine wesentliche Bedenken an den Prüfungsergebnissen der ausländischen Behörde, so kann auf Gesuch hin, auf die Anwendung von Art. 13 HMG umgeschwenkt werden, falls davon ausgegangen werden kann, dass dieses Verfahren zu einem rascheren Zulassungsentscheid führen wird.
Ist ein Umschwenken auf Zulassungserweiterung bei BWS auf Art. 13 HMG ist auch nach Erhalt einer LoQ möglich?
A-199
Letzte Änderung 19.03.2019