Steht ein Wirkstoff unter Unterlagenschutz, dann wird dieser in jedem Fall geltend gemacht, es sei denn die entsprechende Zulassungsinhaberin verzichtet explizit darauf.
Wie ist der Schutz, wenn Firma A eine Kombinationsstudie mit einem Wirkstoff von Firma B macht? Gilt der Unterlagenschutz gegenüber Firma B, oder kann diese die Indikation in die Arzneimittelinformation aufnehmen?
A-221
Letzte Änderung 20.03.2019