Nimmt bereits ein BWS Bezug auf Unterlagen, können diese rückwirkend nicht mehr geschützt werden. Das heisst, das Generikum konnte davon profitieren, dass der Unterlagenschutz zum Referenzpräparat "zu spät" beantragt wurde.
Wenn Unterlagenschutz rückwirkend gewährt wird, was passiert mit Generika Dossiers, die bereits auf das Referenzdossier verwiesen haben?
A-222
Letzte Änderung 20.03.2019