Ja, diese Gesuche sind neu sammelgesuchsfähig und erhalten die entsprechende Reduktion (Art. 11 GebV)
Gibt es bei Indikationserweiterung bei verschiedene Zulassungsnummern aber identischer Dokumentation (z.B. Produkt einmal in Ampulle einmal in Fertigspritze) einen Gebürenerlass?
A-278
Letzte Änderung 11.03.2019