Gibt es bei Indikationserweiterung bei verschiedene Zulassungsnummern aber identischer Dokumentation (z.B. Produkt einmal in Ampulle einmal in Fertigspritze) einen Gebürenerlass?

Ja, diese Gesuche sind neu sammelgesuchsfähig und erhalten die entsprechende Reduktion (Art. 11 GebV)

A-278

Letzte Änderung 11.03.2019

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