Siehe auch 112, die Pflicht eine Packungsbeilage beizulegen bleibt grundsätzlich bestehen.
Injektabilia etc: Neu muss die Fachinformation den Fachpersonen in 3 Sprachen zur Verfügung zu stellen. Heisst das: Keine Packungsbeilage mehr?
A-279
Letzte Änderung 21.03.2019