Falls während eines laufenden Gesuchs nach Art. 13 HMG ein abweichender Entscheid einer anderen ausländischen Behörde ergeht, muss dieser Entscheid Swissmedic mitgeteilt und der dazugehörige Assessment Report eingereicht werden. Die sich widersprechenden Entscheide der ausländischen Behörden stellen Bedenken dar, und das abweichende Begutachtungsergebnis fliesst in die weitere Swissmedic Begutachtung ein.
Was passiert, wenn während eines laufenden Verfahrens gemäss Art. 13 HMG, z.B. nach erfolgtem Vorbescheid, durch Swissmedic eine abweichende Entscheidung ergeht?
A-289
Letzte Änderung 19.03.2019