Wenn man 2018 einen Antrag auf VmVA oder BZV stellt, gelten dann für den Antrag die heute gültigen Wegleitungen und für die Einreichung als solche die Wegleitungen 2019?
Wenn man 2018 einen Antrag auf VmVA oder BZV stellt, gelten dann für den Antrag die heute gültigen Wegleitungen und für die Einreichung als solche die Wegleitungen 2019?
Wenn man 2018 einen Antrag auf VmVA oder BZV stellt, gelten dann für den Antrag die heute gültigen Wegleitungen und für die Einreichung als solche die Wegleitungen 2019?