Es handelt sich um eine administrative Überführung. Siehe Gebührenverordnung (Geb-V Swissmedic, Anhang I, 9.3). Die Gebühr beträgt für Human und Tierarzneimittel CHF 500.--
A-299
Letzte Änderung 20.03.2019
Es handelt sich um eine administrative Überführung. Siehe Gebührenverordnung (Geb-V Swissmedic, Anhang I, 9.3). Die Gebühr beträgt für Human und Tierarzneimittel CHF 500.--
Letzte Änderung 20.03.2019