Diesbezüglich besteht keine zeitliche Limite, sofern der ODS nicht aus anderen Gründen als einem allfälligen Ablauf des Marktexklusivitätsrechts (Art. 5 Abs. 12 Bst. c der VO (EG) Nr. 141/2000 über Arzneimittel für seltene Leiden) weggefallen ist.
Wie lange darf der Zeitpunkt in dem der ODS Status von einem Land mit verglb. Arzneimittelkontrolle vergeben wurde zurückliegen, damit von SMC noch akzeptiert?
A-302
Letzte Änderung 20.03.2019