Gilt die SwissPAR Publikationspflicht auch für pendente Neuzulassungsgesuche?

B-057

Nein, nur für Gesuche mit neuer aktiver Substanz, die ab dem 1.1.2019 eingereicht werden und deren zukünftiger Indikaktionserweiterungen.

 

Letzte Änderung 21.12.2018

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