Die aktuell gültige Zulassungsbescheinigung kann jederzeit durch die Zulassungsinhaberin erstellt werden, solange das Arzneimittel zugelassen ist. |
Gibt es eine Frist bis wann die Zulassungsbescheinigung auf dem Portal erstellt werden muss oder kann dies auch noch z.Bsp. nach einem Jahr gemacht werden?
B-108
Letzte Änderung 27.12.2018