Gibt es eine Frist bis wann die Zulassungsbescheinigung auf dem Portal erstellt werden muss oder kann dies auch noch z.Bsp. nach einem Jahr gemacht werden?

B-108
Die aktuell gültige Zulassungsbescheinigung kann jederzeit durch die Zulassungsinhaberin erstellt werden, solange das Arzneimittel zugelassen ist.
 

Letzte Änderung 27.12.2018

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