Hilfsstoffe von besonderem Interesse: Wie sollen Kleinstmengen quantitativ deklariert werden. Gibt es dafür Grenzwerte?

B-148
Nein, die Deklarationspflicht gilt unabhängig von der enthaltenen Menge. Es gelten allerdings die im Anhang 3a AMZV angegebenen Schwellenwerte (unterhalb des Schwellenwerts gilt ein Hilfsstoff nicht als von besonderem Interesse und muss nicht quantitativ angegeben werden).

 

 

Letzte Änderung 23.01.2019

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