Welche Ausnahmen gibt es für die Packmittel, wenn es für die Hilfsstoffe Platzprobleme gibt?

B-156
Swissmedic kann auf Gesuch hin Ausnahmen genehmigen (AMZV Anhang 1a, Ziffer 1, Abs. 2). Dies ist vorallem bei sehr kleinen Behältern relevant.

 

 

Letzte Änderung 23.01.2019

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