Darf man auch in der PI für bestimmte Hilfsstoffe, z. B. für Lactosefrei, die Menge angeben?

B-158
Wenn es sich um einen Hilfsstoff handelt, der in der FI quantitativ angegeben wird, so darf dieser auf freiwilliger Basis auch in der PI quantitativ angegeben werden. Gerade für Lactose kann das sinnvoll sein.

 

 

Letzte Änderung 23.01.2019

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