1500 CHF pro Gesuch ist sehr hoch für eine Änderung, welche den Firmen auferlegt wird. Kann dieser Betrag reduziert werden?

B-178
Falls die Anpasssung im Rahmen eines Mehrfachgesuchs eingereicht wird, greift die Gebührenplafonierung nach Art. 13 GebV-Swissmedic.

 

 

Letzte Änderung 23.01.2019

Zum Seitenanfang