Sammelgesuche, die auch Änderungen der Arzneimittelinformationen in den Rubriken 4 bis 16 bei Humanarzneimittel (16. "Sonstige Hinweise", hier die Angaben zur Haltbarkeit) oder 4 bis 6 bei Tierarzneimitteln oder den Rubriken mit der entsprechenden Information in der Patienteninformation oder der Tierarzneimittel-Packungsbeilage nach sich ziehen, sind nur zulässig, wenn es sich um Sammeltexte handelt. |
B-199
Letzte Änderung 23.01.2019