Werden - mit Bewilligung von Swissmedic - Arzneimittel, die ausschliesslich von Medizinalpersonen an die Patienten verabreicht werden, die Fachinformationen (FI) anstelle der Patienteninformationen beigepackt, so reicht es, wenn diese beigepackten FI in mind. 2 Amtssprachen gedruckt vorliegen. Die 3. Amtssprache muss elektronisch über die Publikationspalttform zur Verfügung gestellt werden. |